Rules

1. Mitgliedschaft im Principal Chapter

Die Mitgliedschaft ist ein wichtiges Thema und wird bei uns sehr ernst genommen. Im Gegensatz zu anderen Chaptern nehmen wir nicht jeden auf. Es gibt bei uns das Mehrheitsprinzip. Über die Aufnahme eines Mitgliedes wird bei einer Generalversamlung abgestimmt. Jedes Full Member hat ein Stimmrecht. Eine eventuelle Ablehnung des Antrages erfolgt ohne Angabe von Gründen.

Die Probezeit ist unbestimmt. Erst nach der Aufnahme zum Full Member bekommt das neue Mitglied auch das Full Color/Patch.

Jedes Mitglied oder die die es mal werden wollen, müssen der HOG® angehören u. eine Harley Davidson® fahren.

Wir sind eine eingeschworene Gemeinschaft, wo das gegebene Wort noch etwas zählt und 100%iger Verlass auf die Mitglieder ist. Wir erwarten, dass jeder sein Bike beherrscht und dass die Regeln für Gruppenfahrten eingehalten werden.

Unsere Regeln mögen etwas streng sein, aber es ist bewusst gewollt, das die Mitgliederzahl nicht rapide in die Höhe schießt und das Ganze sich zum Kasperleverein entwickelt. Es ist uns wichtig, dass unsere Probemitglieder es ernst mit unserer Gemeinschaft meinen. Es gibt viele Freunde und Bekannte, aber nur wenig gute Chaptermitglieder. Wir wollen einfach nur stress u. unfallfrei Harley fahren.

Wer mit diesen Grundregeln leben kann, ist immer willkommen und wird sicherlich eine Menge Spaß haben und kann mit uns alt werden.

See you on the Road…………………

2. Mitgliedschaft oder Gastfahrer

Ordentliches Mitglied (Full Member) kann grundsätzlich nur jede natürliche Person auf Antrag nach Ablauf einer unbestimmten Probezeit werden, die Eigentümer eines Fahrzeuges der Marke Harley-Davidson® und Mitglied der Harley Owners Group® ist.

Gastfahrer sind jederzeit willkommen, sofern sie unsere Vereinsregeln und Mitglieder akzeptieren u. respektieren. Ein Gastfahrer kann natürlich nach der unbestimmten Probezeit auch ein Mitglied werden.

Über die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Ablauf der unbestimmten Probezeit entscheidet die Generalversammlung, auf Antrag einstimmig und ohne Diskussion.

Ein Stimmrecht haben nur Full-Member.

Von der Probezeit sind Gründungsmitglieder ausgeschlossen.

 

3. Beginn und Ende der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft endet:

a)   durch Tod,

b)   durch Austritt,

c)   durch Ausschluss.

Der Austritt ist jederzeit möglich und sollte dem Vorstand mitgeteilt werden. Mit einem eventuellen Austritt des Mitglieds aus der Harley Owners Group® erlischt grundsätzlich nach einer vom Vorstand zu setzenden Übergangszeit automatisch auch die Mitgliedschaft im Verein, es sei denn die Mitgliederversammlung hat eine Ausnahme für das entsprechende Mitglied beschlossen.

Der Ausschluss kann auf Antrag eines Mitglieds oder eines Vorstandsmitglieds erfolgen.

a)   wenn das Vereinsmitglied trotz Mahnung unter Setzung einer 14-tägigen Frist mit der Bezahlung des Jahresbeitrages im Rückstand ist,

b)   bei jeglichem gegen die Statuten oder gegen die Interessen des Vereins,

c)   wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Vereinslebens,

d)   wegen groben unkameradschaftlichen Verhaltens,

e)   aus sonstigen schwerwiegenden die Vereinsdisziplin berührenden Gründen.

Wenn die Mitgliedschaft endet, verpflichtet sich das Mitglied die Vereinspatches dem Vorstand zurückzugeben, da diese auch vom Vorstand überreicht wurden. Es ist untersagt als Nichtmitglied unser Vereinspatch zu tragen.

4. Rechte und Pflichten der Mitglieder:   

 

Full Member haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Full Member haben das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl der Vereinsfunktionäre.

Full Member haben das Recht, dem Vorstand, dem Vereinsausschuss und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.

Alle Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen und Einrichtungen des Vereins teilzunehmen.

Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Ersatzansprüche für tatsächlich entstandene Auslagen.

Mitglieder erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Die Mitglieder sind verpflichtet:

 

a) Vereinsziele und Vereinsinteressen nach besten Kräften zu fördern,

b) das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln,

c) den Beitrag rechtzeitig zu entrichten.

d) bei gemeinsamen Aktivitäten des Vereins die vom Vorstandvorgegebene Bekleidung zu tragen(Kutten)

5. Jahresbeitrag:

 

Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag von 100,00 Euro.

 

Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres austritt oder ausgeschlossen wird.

Eine Rückerstattung des Beitrages ist nicht möglich.

Der Jahresbeitrag ist bis längstens 31.01. eines jeden Jahres zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist die Gutschrift auf dem Konto des Vereins.

Soweit sich Mitglieder mit den Jahresbeiträgen in Verzug befinden, kann der Vorstand für jede Mahnung eine Unkostenpauschale von € 5,- verlangen. Eventuelle Rücklastkosten sind vom Mitglied zu erstatten.

 

6. Der Vorstand:

Der Vorstand besteht aus:

a)    dem Vorsitzenden (Director)

b)    dem stellvertretenden Vorsitzenden (Assistant Director)

c)    dem Kassier (Treasurer)

d)    dem Schriftführer (Secretary)

e)    dem Webmaster

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